Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis – Allgemeinverfügung des Kreisveterinäramts: Stallhaltung für Geflügel ist ab Dienstag, 17.11. 2020, verpflichtend - Verschärfte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich
In den vergangenen Wochen hat sich die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) oder Geflügelpest in ganz Norddeutschland ausgebreitet. Nun wurde auch bei einer an der Elbe verendeten Graugans im Landkreis Harburg der hoch ansteckende Virus-Typ H5N8 festgestellt. Daher ordnet der Landkreis Harburg wie andere betroffene niedersächsische Landkreise die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet an.