Sterbefall
Der Verlust eines vertrauten und geliebten Menschen ist für die Betroffenen ein Schicksalsschlag. Nicht, dass diese Tatsache schon schlimm genug ist, so müssen trotzdem einige Sachen erledigt werden.
Da steht zum Beispiel die Benachrichtigung der Verwandten, Bekannten und Freunde an; die Trauerfeier und Bestattung muss organisiert werden. Damit Sie nicht ganz alleine vor den Formalitäten stehen, haben wir hier einige nützliche Informationen für Sie zusammengestellt.
Was mache ich zuerst?
Sollte der Tod nicht in einem Krankenhaus oder in einem Alten- oder Pflegeheim eingetreten sein, sondern zu Hause, so müssen Sie zunächst einen Arzt für die Leichenschau benachrichtigen. Dieser stellt auch die Todesbescheinigung für den Verstorbenen aus. Die Todesbescheinigung ist nachher wichtig für die Beurkundung beim Standesamt.
Um die Leiche des Verstorbenen abholen zu lassen, sollten Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl informieren. Nicht alle Bestattungsunternehmen sind Mitgleid im Bundesverband deutscher Bestatter. Weitere Unternehmen finden Sie im örtlichen Telefonbuch.
Der Bestatter übernimmt in der Regel dann auch die Abwicklung der Formalitäten, wie z. B. das Einreichen der Unterlagen beim Standesamt oder das Gespräch mit der Friedhofsverwaltung bezüglich der Beisetzung.
Was macht das Standesamt?
Sofern Sie ein Bestattungsunternehmen mit den Formalitäten beauftragt haben, wird dieses die Sterbefallanzeige und die für die Beurkundung des Sterbefalles notwendigen Unterlagen beim Standesamt einreichen.
Welche Unterlagen genau erforderlich sind, können Sie mit dem Bestattungsunternehmer direkt oder telefonisch mit dem Standesamt klären. Wichtig hierbei ist, dass auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung mit eingereicht wird, da aus ihr der genaue Sterbetag und -zeitpunkt hervorgeht.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Das Standesamt wird aufgrund der eingereichten Unterlagen den Sterbeeintrag fertigen. Hieraus werden anschließend auch die Urkunden ausgestellt.
Neben den von Ihnen gewünschten Urkunden werden Ihnen für die Krankenkasse und den Rentenversicherungsträger gebührenfreie Urkunden ausgestellt. Sämtliche Urkunden werden Ihnen dann in der Regel über das Bestattungsunternehmen ausgehändigt.
Beratung und Unterstützung
Nicht nur Verwandte und Freunde, sondern auch karikative Organisationen und Behörden geben Hilfe und leisten Unterstützung. Scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Hilfe benötigen, auf die Telefonseelsorge, Ihre Kirche und deren Einrichtungen oder den sozialen Dienst Ihrer Gemeinde zuzugehen.
Sorgentelefon
Die Telefonseelsorge wird gemeinschaftlich von der "Evangelischen Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e. V." sowie der "Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Beratung" betrieben. Die ehrenamtlichen Gesprächspartner sind kostenfrei unter den Telefonnummern 08 00 / 1 11 01 11 (ev.) oder 08 00 / 1 11 02 22 (kath.) zu erreichen. Mittlerweile bietet die Telefonseelsorge auch eine Internetberatung an.
Finanzielle Hilfe
In einigen Fällen kann das Sozialamt die Beerdigungskosten übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls nicht ausreicht. Die Angehörigen können in diesem Fall einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Hinterbliebenenrente
Wer verwitwet oder verwaist ist und kein oder nur geringes eigenes Einkommen bezieht, hat in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Informationen über Renten wegen Todes erhalten Sie bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).
Termine in der Elbmarsch
- Di, 23.04.2024, 19:30 - 21:00 UhrSuchtselbsthilfe für Betroffene, Gefährdete und AngehörigePetri Kirche MarschachtSuchtselbsthilfe Elbmarsch
- Di, 30.04.2024, 19:30 - 21:00 UhrSuchtselbsthilfe für Betroffene, Gefährdete und AngehörigePetri Kirche MarschachtSuchtselbsthilfe Elbmarsch
- Mo, 06.05.2024, 18:30 UhrAusschuss für ÖPNV, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Mobilität (Samtgemeinde Elbmarsch)Sitzungszimmer der Samtgemeinde Elbmarsch, MarschachtSamtgemeinde Elbmarsch
- Di, 07.05.2024, 18:30 UhrAusschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Energie und Infrastruktur (Samtgemeinde Elbmarsch)Sitzungszimmer der Samtgemeinde Elbmarsch, MarschachtSamtgemeinde Elbmarsch
- Di, 07.05.2024, 19:30 - 21:00 UhrSuchtselbsthilfe für Betroffene, Gefährdete und AngehörigePetri Kirche MarschachtSuchtselbsthilfe Elbmarsch
- Mo, 13.05.2024, 18:30 UhrAusschuss für Jugend, Senioren, Soziales, Kultur und Sport (Samtgemeinde Elbmarsch)Sitzungszimmer der Samtgemeinde Elbmarsch, MarschachtSamtgemeinde Elbmarsch
- Weitere Veranstaltungen
Regionale Termine
- Di, 23.04.2024, 19:00 UhrBier & Buch - Bücherei Seevetal feiert Welttag des Buches und des Deutschen BieresBücherei Seevetal, MeckelfeldBücherei Seevetal
- Mi, 24.04.2024, 10:30 - 12:00 UhrFood Day - Lebensmittelausgabe im Helbach-HausHelbach-Haus, MeckelfeldInitiative der 1. stv. Ortsbürgermeisterin Meckelfeld Frau Bunde in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Kontaktstelle Asyl + Sozialarbeit der Gemeinde Seevetal
- Weitere Veranstaltungen