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  • 23.04.2024
 
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Tierseuche Anzeige

Allgemeine Informationen

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Verfahrensablauf

Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:

  • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
  • Art, Anzahl und Standort der Tiere
  • Besitzer der Tiere
  • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
  • Wurden Tiere gekauft oder verkauft?

Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.

Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Ordnung und VerbraucherschutzStandort anzeigen
Kreisverwaltung Gebäude D
Von-Somnitz-Ring 13
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-0
Telefax: 04171 63612
E-Mail:

Besuchszeiten nach Terminabsprache:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr

Terminvereinbarungen bitte von
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

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