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  • 23.04.2024
 
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Jagdschein: Ausstellung

Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

Verfahrensablauf

Der Jagdschein wird durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice erteilt.

Sie können die Erteilung/Verlängerung Ihres Jagdscheines auch mit dem Antragsformular per Post direkt an die Untere Jagdbehörde senden. Den Jagdschein erhalten Sie mit einer Rechnung zurück. Bitte legen Sie dem Antrag kein Bargeld oder Schecks bei.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Erteilung/Verlängerung sind folgende Unterlagen bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen:

  • Antrag (Formular ist über das Internet oder die Untere Jagdbehörde erhältlich),
  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung,
  • Nachweis über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum
  • Passbild (Größe 5x4 cm; nur bei erstmaliger Ausstellung oder Neuausstellung) bzw. vorhandenes Jagdscheinheft
  • Personalausweis (bei Beantragung per Post reicht eine Kopie)

Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von der Polizei. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

Welche Gebühren fallen an?

Es sind folgende Jagdscheinarten zu unterscheiden:

Jagdscheinart Gültigkeit Gebühr und Jagdabgabe
3-Jahresjagdschein 3 Jahre 190,00 Euro
1-Jahresjagdschein 1 Jahr 75,00 Euro
Jugendjagdschein

1 Jahr (für 16 - 18 Jährige)

30,00 Euro
Tagesjagdschein 14 aufeinanderfolgende Tage 25,00 Euro
Ausländerjagdschein enstprechend den og. Jagdscheinen  

Forstbeamte, hauptberufliche bestätigte Jagdaufseher, etc. erhalten unter Vorlage eines Nachweises den Jagdschein zu ermäßigten Gebühren und Jagdabgaben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Jagdschein für das neue Jagdjahr kann grundsätzlich erst ab Mitte Februar des Jahres verlängert werden.

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen (Ausstellen von Jagdscheinen bei persönlicher Vorsprache)Standort anzeigen
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-800
Telefax: 04171 693-99833
E-Mail:

Besuch nur nach Terminvereinbarung:

Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de

Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-HittfeldStandort anzeigen
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
An der Reitbahn 6
21218 Seevetal
Telefon: 04171 693-800
Telefax: 04171 693-99832
E-Mail:

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Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.


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barrierefrei

KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.Standort anzeigen
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
Innungsstraße 6
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04171 693-800
Telefax: 04171 693-99831
E-Mail: Homepage: htt­ps://ter­min.­land­kreis-har­bur­g.de

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